l'Abbé Hadol

Der Märtyrer von Gemmelaincourt

Der neue Pfarrer im Dorf

Die Kirche Saint-Maur in Gemmelaincourt (damals Gemmenaincourt) erhielt im Jahr 1758 einen neuen Pfarrer namens Maximilien-François-Gabiel Hadol. Obwohl Pfarrer Hadol seit seiner Kindheit kränklich war, besass er einen starken Willen, seine Gemeindemitglieder kennenzulernen, ihr Vertrauen zu gewinnen, sie zu unterrichten und dazu zu ermutigen, die christlichen Tugenden zu schätzen und anzuwenden. Er übernahm mit grossem Engagement auch die weltlichen Aufgaben, die damals mit dem Pfarramt verbunden waren. Nachdem Pfarrer Hadol einige Herausforderungen in der Gemeinde gemeistert hatte, darunter auch Meinungsverschiedenheiten mit dem Herrn von Gemmelaincourt, einem d’Hennezel, konnte er auf einen ruhigen und glücklichen Lebensabend hoffen.

Der Eid auf die Zivilverfassung

Als die Französische Revolution 1789 mit dem Sturm auf die Bastille ausbrach, war Pfarrer Hadol bereits 59 Jahre alt. Anfangs 1791 leistete der Pfarrer Hadol, wie vom Gesetz von 1790 vorgeschrieben, den Treueeid auf die «Zivilverfassung des Klerus» (französisch: «Constitution civile du clergé»). Das Gesetz zielte darauf ab, die katholische Kirche in Frankreich zu reformieren und sie unter staatliche Kontrolle zu stellen, indem es der Regierung die Autorität über sämtliche kirchlichen Angelegenheiten verlieh, einschliesslich der Ernennung von Bischöfen und Pfarrern sowie der Verwaltung kirchlichen Eigentums. Während einige Geistliche den Eid leisteten, lehnten ihn andere ab, was zu Konflikten zwischen Anhängern der Revolution und loyalen Katholiken führte.

Achtzehn Monate lang blieb Pfarrer Hadol seinem Eid treu, bis er ihn öffentlich in der Kirche Saint-Maur vor all seinen Gemeindemitgliedern widerrief. Die Leute waren so wütend, dass sie ihn beschimpften, schubsten, schlugen und er gezwungen war, aus der Gemeinde zu fliehen.

Während der Französischen Revolution begannen sich die Gesetze zu verschärfen. Das Gesetz vom 26. August 1792 beispielsweise verlangte von Geistlichen, entweder den Eid zu leisten oder das Königreich innerhalb von vierzehn Tagen zu verlassen. Zudem hatten jene Geistlichen, die nicht unter Eid standen, einen Reisepass zu beantragen. Diejenigen, die einen Pass beantragten und erhielten, aber im Königreich blieben oder zurückkehrten, nachdem sie es verlassen hatten, wurden mit langen Haftstrafen belegt.

„Ich schwöre, sorgfältig die Aufsicht über die Gläubigen der mir anvertrauten Diözese oder Pfarrei zu führen, der Nation, dem Gesetz und dem König treu zu sein und mit allen meinen Kräften die Verfassung, die von der Nationalversammlung erlassen und vom König angenommen worden ist, aufrechtzuerhalten.“
– Zwangseid für Bischöfe und Priester: Constitution civile du clergé vom 12. Juli 1790

Die Denunziation von Abbé Hadol

Am 9. September 1792 liess sich Hadol einen Reisepass für Deux-Ponts in der Pfalz ausstellen. Im Pass wurde der Geistliche wie folgt beschrieben: Zweiundsechzig, Grösse 4 Fuss 10 Zoll (ca. 1.57 Meter), Perücke, kastanienbraune Augenbrauen, graue Augen, Wassernase, gewöhnlicher Mund, ovales Gesicht. Ob er mit dem Pass das Königreich verliess oder im Land verblieb, ist nicht klar überliefert. Jedoch war dies letztlich nicht relevant, da, wie bereits erwähnt, sowohl der Aufenthalt im Land als auch die Rückkehr ins Königreich mit der gleichen harten Strafe belegt wurden. Wir wissen gesichert, dass der Priester Hadol vor seiner Verhaftung unter verschiedenen Verkleidungen versteckt, von Dorf zu Dorf zog und Garn, Nadeln, Stecknadeln, Messer und selbst hergestellte Scherenketten verkaufte. In Nancy bekam er gelegentlich Unterschlupf bei einer jungen Nonne namens Marie-Elisabeth Antoine. Als er sich wieder einmal bei der Nonne aufhielt und durch die Strassen von Nancy schlenderte, erkannt ihn ein junges Mädchen aus Gemmelaincourt unter seiner Verkleidung und begrüsste den alten Pfarrer mit Freude und Zuneigung mit den Worten: «Guten Tag, Herr Pfarrer.» Dies muss die sechzehnjährige Strickerin Anne Ethelin mitbekommen haben, welche die Passanten gegen den armen Priester aufhetzte und ihn beim Distrikt anzeigte. Am 27. Mai 1794 wurde der Priester Hadol verhaftet und vor Gericht gestellt.

Die Verurteilung und Strafe

Das Gesetz vom 29. bis 30. Vendémimaire II (20. bis 21. Oktober 1793) verschärfte die bereits strenge Gesetzgebung noch einmal. Neben anderen Bestimmungen erklärte das Gesetz vom Vendémiaire alle ins Exil geschickten Geistlichen, die in das Hoheitsgebiet der Republik zurückkehrten oder zurückgekehrt waren, ebenso wie diejenigen, die ihren Eid widerrufen und sich der Verbannung durch Verstecken entzogen hatten, als zum Tode verurteilt.

Die Verhandlung gegen Hadol begann am 2. Messidor II (20. Juni 1794) um neun Uhr morgens. Der Präsident, die drei Richter, der öffentliche Ankläger und der Gerichtsschreiber nahmen ihre Plätze ein, während der Angeklagte ihnen gegenübersass. Auf dem Tisch lagen die Beweisstücke: priesterliche Ornamente und zweifellos konterrevolutionäre Drucksachen. Der Gerichtspräsident begann mit der Befragung des Angeklagten. Anschliessend wurde die Nonne Antoine und diverse weitere Zeugen befragt. Gegen Ende erhob sich der öffentliche Ankläger, um die Anklage zu untermauern und die Anwendung des Gesetzes zu fordern. Das Urteil war, wie es das Gesetz verlangt, unbarmherzig. Es wurde als bewiesen angesehen, dass Hadol im Hoheitsgebiet der Republik geblieben war und dort als fanatischer und rebellischer Priester den katholischen Gottesdienst ausgeübt hatte. Dafür gab es nur eine Strafe. Der ehemalige Pfarrer von Gemmelaincourt stieg am nächsten Tag, dem 21. Juni 1794 auf das Schafott auf dem Platz de la Liberté in Nancy. Er starb, wie es heisst, mit grossem Mut. Sein Besitz, eine silberne Uhr und einen kupfernen Schlüssel, wurde konfisziert und am 18. Fructidor II (4. September 1794) versteigert. Der Zuschlag erhielt Jean-Baptiste Leclerc mit seinem Gebot von 108 Pfund. Die Denunziantin Anne Ethelin erhielt für ihre Anzeige eine Belohnung von 100 Pfund.

Sturm auf die Bastille (14. Juli 1789)

Der letzte Moment des Monarchen Louis XVI (21. Januar 1793)

Der Sturz Maximilien Robespierres im Nationalkonvent (27. Juli 1794)

Staatsstreich am 18. Brumaire VIII (9. November 1799)

Bilder von der Französischen Revolution

QUELLEN
Albert Troux, "La Révolution en Lorraine", Nancy 1931
books.google.ch
de.wikipedia.org
Eugène Mangenot, "Ecclésiastiques de la Meurthe, martyrs et confesseurs de la foi pendant la Révolution française", Nancy 1895

Saint Maur (St. Maurus) heute

Kirche Saint Maur mit Gemeindehaus
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Kirche Saint Maur von Aussen
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Altar von Saint Maur
Altar von Saint Maur
Kirche Saint Maur von Innen
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